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Hubertus Toepffer

Hubertus Toepffer

Der Boom des Teilverkaufs-Geschäftsmodells ist zu Ende

Der Boom des Teilverkaufs-Geschäftsmodells ist zu Ende
Seit dem 21.3.2016 gilt in Deutschland die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Ziel dieser Vorgabe für Banken war es, einen besseren Schutz der Verbraucher bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu erzielen. Vor allem sollte diese Regelung verhindern, dass sich Bankkunden beim Kauf eines Eigenheims übermäßig verschulden. Weil sehr viele potenzielle Käufer vor allem aus Altersgründen keine Immobilienfinanzierung mehr bekamen, wurden die restriktiven Vorschriften im Jahr 2017 entschärft. Dennoch ist es bis heute für viele ältere Menschen schwierig, noch einen Bankkredit zu bekommen, selbst wenn ihre Immobilie jetzt schuldenfrei ist und sie aus irgendeinem Grund auf einmal dringend eine größere Summe benötigen. Hinzu kommt, dass vor allem die Nachkriegsgeneration grundsätzlich davor zurückschreckt, im Alter überhaupt noch einen Kredit aufzunehmen. Aus dieser Situation heraus entstand eine Marktlücke, die die sogenannten Teilverkaufs-Modelle zahlreicher Anbieter schlossen.

Wie funktioniert ein Teilverkauf?
Durch einen teilweisen Verkauf ihrer abbezahlten Immobilie erhalten die Verkäufer liquide Mittel ohne ein Darlehen aufnehmen zu müssen und die Verkäufer können sogar in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung wohnen bleiben. Im Gegenzug erhält der Käufer einen monatlichen Betrag vom Eigentümer und sichert sich darüber hinaus noch den Zugriff auf die Immobilie, denn ein Verkauf des Objektes ohne die Zustimmung des Käufers, der schließlich Miteigentümer geworden ist, nicht mehr möglich. Es gibt zwar für den Verkäufer theoretisch die Möglichkeit, den verkauften Anteil zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen, aber das ist vertraglich so geregelt, dass es sehr teuer wird. Außerdem sind es wenige Eigentümer, die zum Zeitpunkt des Teilverkaufs dringend Geld benötigen und später auf einmal eine noch deutlich größere Summe aufbringen können, um den verkauften Immobilienanteil wieder zurückzukaufen.

Für Käufer war dieses Modell vor allem so lange hochinteressant, wie der Immobilienmarkt boomte. Doch diese Zeiten sind vorbei und damit auch dieses Geschäftsmodell.

Weil sowohl Teilverkauf als auch Bankkredit oftmals nicht mehr möglich sind, wird der Verkauf eines energetisch unsanierten Hauses sehr schwierig, wenn Ihnen kein Profi hilft.

Seit der Energiekrise im Jahr 2022 gibt es erhebliche Wertabschläge für Immobilien, die einen hohen Energiebedarf aufweisen. Gleichzeitig hatten die hohen Energiepreise die Inflation und in Folge auch die Zinsen stark ansteigen lassen. Wenn ein Hauseigentümer oder eine Hauseigentümerin nicht mehr die Mittel hat, um die Energiebilanz seiner/ihrer zu veräußernden Immobilie deutlich zu verbessern, muss die Immobilie oftmals deutlich billiger verkauft werden – manchmal sogar mit Abschlägen, die über den Betrag hinausgehen, die eine energetische Sanierung kosten würde. Bei Wohnungen ist es teilweise noch schwieriger, weil technische oder bauliche Maßnahme nur mit Zustimmung der anderen Mitglieder der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft oder sogar nur gemeinsam mit diesen durchführbar sind.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, stehe ich Ihnen als bauerfahrener Immobilienmakler gerne kompetent als Partner zur Seite. Lassen Sie uns dann einen ersten kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin ausmachen, um am Ende eine gute Lösung für Sie zu finden. Sie erreichen mich jederzeit unter meiner Mobilfunknummer 0177 7064607. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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